Fachjournal


   

Bert Wollersheim

Einstiegsqualifizierung Jugendlicher

"Eine feine Sache" sei "das mit dem EQJ", meint Herr Meyer*. Er sei "rundum zufrieden" Herr Meyer betreibt in einer ostfriesischen Samtgemeinde einen Fachmarkt. Er hat im Oktober 2006 im Rahmen der so genannten "Einstiegsqualifizierung Jugendlicher" (EQJ) eine junge Frau eingestellt, die ihm in einer Nachvermittlungs-aktion von Kammern und Arbeitsagentur vermittelt wurde.

Dagegen hatte Andreas L. kein Glück mit seinem EQJ. Der Handwerksbetrieb für Gas- und Wasserinstallation in den er vermittelt worden war, hat bereits nach einem Monat den Einstiegsqualifizierungsvertrag mit Andreas gekündigt.

Einstiegsqualifizierung, was ist das?

Die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ) ist eine Erfindung der Paktpartner: Bundesvereinigung der Deutschen Wirtschaft, Bundesverband der Deutschen Industrie, Deutscher Industrie- und Handelstag, Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Bundesministerien für Wirtschaft, Bildung und Arbeit, sowie der Bundesagentur für Arbeit. Diese Partner des "Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräfte-nachwuchs in Deutschland" sahen sich angesichts der Entwicklung auf dem deutschen Ausbildungsstellenmarkt in Zugzwang.

 

Man strebe eine Trendumkehr an

heißt es in dem bereits erwähnten Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland.

Die Wirtschaft verpflichtete sich im Rahmen dieses Paktes ab Oktober 2004 für die Dauer von drei Jahren jährlich "30.000 neue Ausbildungsplätze einzuwerben." Zusätzlich wurde die Bereitstellung von jährlich 25.000 Plätzen für die betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifizierung zugesagt.

"Die Einstiegsqualifizierung ist auf die Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit ausgerichtet.

Die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten bereiten auf einen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne ...des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung vor"

So heißt es im Artikel 2 der "Richtlinien zur Durch-führung des Sonderprogramms Einstiegsqualifizierung Jugendlicher."

Grafik: www.berufswahlnavigator.de

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung

Die Zahl der in Deutschland neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge lag auch 2006 unter dem Niveau des Jahres 2000. In den alten Bundesländern lag die Zahl um rund 257000 unter dem Niveau von 1985.

 

Förderungsfähig

sind 1. "Ausbildungsbewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungs-perspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz haben und 2. Jugendliche, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsfähigkeit verfügen," soweit sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Als individuelle Gründe für eingeschränkte Vermittlungsaussichten gelten zum Beispiel schlechte Schulnoten, oder die Favorisierung von Wunschberufen, die auf dem erreichbaren Ausbildungsmarkt nicht genügend angeboten werden.

Die Jugendlichen und die Betriebe schließen einen schriftlichen Vertrag über eine Einstiegsqualifizierung (EQJ) im Sinne des § 19 Berufsbildungsgesetz.

Den Betrieben entstehen keine Kosten.

Grundsätzlich kommt jeder private Arbeitgeber als Partner für die Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen infrage, und erhält für die Dauer des EQJ von den Arbeitsagenturen 192,--€ monatlich, die er als Unterhaltszahlung an den Jugendlichen weiterleitet. Die Dauer dieses EQJ ist in der Regel auf 12 Monate angelegt, muss aber mindestens 6 Monate betragen. EQJ -Teilnehmer sollen möglichst zum Besuch der Berufsschule angeregt werden, und die in der Einstiegsqualifizierung erworbenen Kenntnisse sollen durch die zuständigen Kammern zertifiziert werden.

Das EQJ ist sozialversicherungspflichtig.

Die Teilnehmer werden von den Arbeitgebern bei der vom Teilnehmer gewählten Krankenkasse zur Sozialversicherung angemeldet. Es werden pauschal Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung entrichtet, die den Arbeitgebern durch die Arbeitsagenturen erstattet werden. Unter Beachtung der sonstigen Voraussetzungen kann die Teilnahme am EQJ einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründen. Es kann auch als beitragspflichtige Beschäftigung zur Anspruchsbegründung auf Leistungen zur beruflichen Weiterbildung angerechnet werden.

Das EQJ ist laut einem Schreiben des Bundesamtes für Finanzen an die Familienkassen anspruchsbegründend für den Bezug von Kindergeld.

EQJ - der Königsweg aus dem Ausbildungsplatznotstand?

Das Bundministerium für Arbeit und Soziales feierte das EQJ in einer Pressemitteilung vom April 2006 als "wichtigen Türöffner für Jugendliche" und in einer gemeinsamen Presseerklärung vom November 2006 jubelten alle Paktparteien: das Ziel, jedem ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Ausbildungs-oder Qualifizierungsangebot zu machen werde erreicht.

Die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales mit der Evaluierung des EQJ Programms beauftragte "Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung GmbH" (GIB) meint herausgefunden zu haben, dass 62,7 % der EQJ Teilnehmer bis zum Oktober 2006 in eine betriebliche Ausbildung eingemündet seien. (4.Zwischenbericht zur Begleitforschung des Sonderprogramms des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher -EQJ Programm-)

Der 4. Zwischenbericht offenbarte auch, dass 15 % der in ein EQJ eingemündeten Jugendlichen überhaupt keine Vermittlungshemmnisse aufwiesen. Gar nahezu 50 % der EQJ-ler über mindestens den Realschulabschluss oder gar einen höheren Schulabschluss verfügten.

Zur Wirkung der EQJ Förderung auf das betriebliche Ausbildungsverhalten kann das GIB eine positive Entwicklung nur vermuten.

Als geradezu "unzureichend" bezeichnet das GIB die Zertifizierungspraxis. Nur "wenige" ehemalige EQJ - Teilnehmer hätten von den zuständigen Kammern ein Zertifikat über die im EQJ erworbenen Qualifikationen erhalten.

Bereits in den ersten beiden Jahren des Paktes wurden die Zusagen der Wirtschaft über jährlich 30.000 neuen Ausbildungsplätze nicht eingehalten. Von 2004 auf 2005 ging die Zahl der neu abgeschlossenen, und bei den zuständigen Kammern eingetragenen Ausbildungsverträge sogar um 23.000 zurück.

Nur die Zahl der tatsächlich neu abgeschlossenen, und bei den Kammern eingetragenen Ausbildungs-verhältnissen ist ein objektiver Gradmesser für das Ausbildungsengagement der Wirtschaft. Nur in diesen zahlen bilden sich die realisierten Versprechungen messbar ab.

Erstmals im September 2006 lag die Zahl der neu abgeschlossenen, und bei den Kammern eingetragenen Ausbildungsverhältnissen mit rund 26.000 über denen des Vorjahres 2005.

Mit der Bereitstellung von EQJ - Plätzen war die Wirtschaft, vermutlich wegen der hundertprozentigen Finanzierung durch Steuergelder, großzügiger.

Wie dem 4. Zwischenbericht der "Begleitforschung des Sonderprogramms..." vom Dezember 2006 zu entnehmen ist, traten im ersten Programmjahr 17.768 Jugendliche in ein EQJ ein. Im zweiten Programmjahr 2005 waren es schon 32.107 Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz gefunden hatten, aber in ein EQJ einmündeten.

Die Zahl der EQJ Plätze soll nun aufgestockt, und das Programm verlängert werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund, nicht am Pakt beteiligt, befürchtet durch das EQJ eine Verdrängung betrieblicher Ausbildungsplätze.

Auch Andreas Oehme, Geschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages mahnt: "je mehr Programme es neben der Ausbildung gibt, in denen Praktikanten kostenfrei in Betriebe kommen, umso stärker lässt auch in den Betrieben die Ausbildungsleistung nach." (Anlässlich des 15. Europäischen Aus- und Weiterbildungskongresses am 25. Nov. 2006 in Köln)

* Name geändert / Beitrag als pdf