Fachjournal


04.10.2011

Jobbörse weiterhin mit diskriminierenden Merkmalen

Die Bundesagentur für Arbeit verlangt von den Nutzern ihrer Jobbörse weiterhin Angaben zum Alter und Geschlecht. Sie verstößt damit laut Internetdienst www.berufswahlnavigator.de gegen das Diskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Die Bundesagentur für Arbeit hatte zur Jahresmitte 2011 eine Abkehr von dieser Praxis angekündigt, bleibt aber offensichtlich bei ihrer diskriminierenden Praktik.

 

14.03.2011

Jobbörse von arbeitsagentur.de will auf diskriminierende Merkmale verzichten

Die Bundesagentur für Arbeit will ab Mitte 2011 auf diskriminierende Merkmale in ihrer Jobbörse verzichten. Das erfuhr www.berufswahlnavigator.de durch ein Antwortschreiben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Bisher veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit, sowie mit ihr kooperierende Stellen- und Bewerberbörsen Bewerberprofile, die Angaben zum Alter und Geschlecht der Bewerber und Bewerberinnen enthalten. Die Nutzer der Bewerberbörse müssen über so genannte Zwangsfelder Angaben zum Geschlecht und Alter machen, wenn sie ihr Bewerberprofil auf den Jobbörsen im Internet veröffentlichen wollen.

Das hält auch die in Berlin angesiedelte Antidiskriminierungsstelle des Bundes für problematisch. Sie konnte die Bundesagentur für Arbeit zu einem freiwilligen Verzicht dieser, nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz als diskriminierend eingestuften Angaben, veranlassen.

 

07.02.2011

Onlinebörsen umgehen das Diskriminierungsverbot

Seit Aufhebung des Vermittlungsmonopols im Jahre 1994, und der rasanten Entwicklung des Internets sprießen Online Jobbörsen wie Pilze aus dem Boden. Laut Bundesagentur für Arbeit, früher Vermittlungsmonopolist, existieren rund 800 Jobbörsen im Internet. Die Jobbörse von arbeitsagentur.de kooperiert derzeit mit mehr als sechzig Stellen- und Bewerberbörsen im Web.

Davon können Arbeits- und Ausbildungsstellensuchende profitieren, wenn auf seriöse Weise der Stellenmarkt transparenter wird.

Auch personalsuchende Firmen haben erkannt, dass die Rekrutierung von Mitarbeitern über Jobbörsen schnell und kostengünstig abgewickelt werden kann. Mehr noch: mit der Auswertung von Bewerberprofilen auf Jobbörsen lassen sich die Bewerberangebote nach Merkmalen wie Geschlecht und Alter selektieren. So lässt sich zum Beispiel über die Jobbörse von arbeitsagentur.de die neununddreißig jährige Ökotrophologin mit der Referenznummer 10005-231012004102691676-B ebenso leicht finden, wie die vierunddreißig jährige Innenarchitektin mit der Referenznummer 10000-1057976643-B. Das wäre Arbeitgebern mit einer eigenen Stellenofferte so nicht möglich.

Das Gleichbehandlungsgesetz verlangt eine neutrale Stellenausschreibung ohne diskriminierende Inhalte. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zu Alter und Geschlecht. Stellenanzeigen bergen für Arbeitgeber ein hohes Risiko. Verstößt ein Arbeitgeber gegen das Diskriminierungsverbot, kann ein abgewiesener Bewerber Entschädigungs-ansprüche geltend machen.

Ohne dieses Risiko lassen sich Bewerberprofile auf Jobbörsen unter Umgehung des Gleichbehandlungsgesetzes nach Merkmalen selektieren, die unter das Diskriminierungsverbot fallen.

Im Januar 2011 bietet alleine die Jobbörse von arbeitsagentur.de mehr als 3,5 Millionen Bewerberprofile an, die Angaben zum Alter und Geschlecht enthalten.

Der Internetdienst www.berufswahlnavigator.de sieht hier Handlungsbedarf für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Bewerberprofile auf Online-Jobbörsen müssen nach Auffassung von www.berufswahlnavigator.de ebenso wie Stellenangebote diskriminierungsfrei, also ohne Alters- und Geschlechtsangaben präsentiert werden. Nur dann würden sie den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes entsprechen. Denn aus dem Verfahren, das online Börsen praktizieren, könnten mittelbare Benachteiligungen resultieren.