Fachjournal |
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Mehr Demokratie im Handwerksrecht gefordert Der Internetdienst www.berufswahlnavigaror.de hat sich gegen Bestrebungen ausgesprochen, die staatliche Organisation der Meisterprüfungen auf die Handwerkskammern zu übertragen. Zukünftig sollen dann die Handwerkskammern die Meisterprüfungen auch in zulassungspflichtigen Handwerken in alleiniger Verantwortung durchführen. Dies ist für die zulassungsfreien Handwerksberufe gemäß § 51a der Handwerks-ordnung bereits der Fall. www.berufswahlnavigator.de kritisiert die damit verbundene Fortschreibung undemokratischer Strukturen im Handwerksrecht. Insbesondere das Prüfungswesen im Handwerksrecht entspreche nicht demokratischen Prinzipien. So werden zum Beispiel die Meisterprüfungsausschüsse nach § 48 der Handwerksordnung auf Vorschlag der Handwerkskammern mit in der Regel selbständigen Unternehmern besetzt. Paritätisch besetzte Prüfungsausschüsse, also gleich viele fachkundige Vertreter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite kennt das Handwerksrecht nicht. Das erinnert, so www.berufswahlnavigator.de, an die Zeit der Zünfte im Mittelalter. Für berufsbezogene Prüfungen wie zum Beispiel die Meisterprüfung sind nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Ansbach grundrechtliche Verfahrensgarantien unerlässlich. Mit derartigen Prüfungen werde intensiv in die Freiheit der Berufswahl eingegriffen, weil von ihrem Ergebnis abhänge, ob ein Beruf ausgeübt werden könne oder nicht. Vor diesem Hintergrund forderte bereits 2003 der Deutsche Gewerkschaftsbund in einem Positionspapier zur Modernisierung der Handwerksordnung eine Stärkung der paritätischen Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Handwerk.
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