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Mobbing in der Berufsausbildung

Mobbing ist ein weit verbreitetes Phänomen in unserer Gesellschaft und kommt in nahezu allen sozialen Bereichen vor. Unsere Arbeitswelt ist davon nicht ausgenommen. Mobbing am Arbeitsplatz ist vermutlich so alt wie unsere Arbeits- und Wirtschaftsweise.

Was ist Mobbing?

Für den Spitzenverband der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist Mobbing eine "Spielform" von Gewalt.

Laut Arbeitspapier der "Generaldirektion Wissenschaft" des Europäischen Parlaments: "Mobbing am Arbeitsplatz" gibt es keine international anerkannte Definition für Mobbing. Sie verweist auf eine Beschreibung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) Danach ist "Mobbing eine beleidigende Verhaltensweise, die sich durch rachsüchtige, grausame, böswillige oder demütigende Versuche äußert, einen Einzelnen oder eine Gruppe von Beschäftigten zu sabotieren [.].Man verbündet sich gegen einen bestimmten Mitarbeiter bzw. .mobbt. ihn und setzt diese Person einer psychischen Belästigung aus. Zum Mobbing gehören ständige negative Bemerkungen oder Kritik, die eine Person in sozialer Hinsicht isoliert, sowie Büroklatsch oder die Verbreitung von falschen Informationen".

Mobbing im Ausbildungsbetrieb

Mobbing kommt in allen Ausbildungsberufen vor; in kaufmännischen Berufen ebenso, wie in handwerklich-technischen oder sozialen Berufen. Nach dem oben erwähnten Arbeitspapier der "Generaldirektion Wissenschaft" gibt es die meisten Mobbingfälle in den Dienstleistungsberufen.

Auszubildende, die in ihrem Ausbildungsbetrieb "gemobbt" wurden, berichteten in Beratungsgesprächen darüber, dass sie zum Beispiel mit sinnlosen Arbeiten beschäftigt wurden, permanent Aufgaben erledigen sollten, denen sie körperlich und fachlich nicht gewachsen waren. Anschließend wurden sie von den Mobbern verhöhnt. Andere Auszubildende berichteten, dass man ihnen überhaupt keine Arbeiten übertrug, sie unbeachtet blieben oder sie sich täglich selbst beschäftigen mussten. In Ausbildungsberufen mit Außen- und Montagearbeiten wurde von Gesellen die Mitfahrt zur Baustelle, oder sogar die Rückfahrt zum Betrieb verweigert. In anderen Fällen wurden Gerüchte über die Auszubildenden, über deren Privatleben, oder angeblich schlechte Schul- Arbeitsleistungen gestreut.

Mobbing in der Berufsschule

Mobbing findet auch in der Berufsschule statt. Auszubildende berichteten von Mobbing sowohl im Klassenverband ihrer Fachklasse, als auch im übrigen Schulkomplex. Gelegentlich werden dafür auch elektronische Kommunikationsmittel eingesetzt. In der Regel wurden die Mobbingattacken von den Lehrkräften nicht bemerkt.

Ein Typ dafür?

Weit verbreitet ist die Auffassung, dass Mobbingopfer zum Beispiel durch Verhaltensauffälligkeiten oder Charaktereigenschaften selber dazu beitragen gemobbt zu werden. Wissenschaftliche Analysen konnten jedoch nachweisen, dass es keine typischen Mobbingopfer gibt. Allerdings können bestimmte Verhaltensweisen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass sich aus einem Konflikt ein Mobbingprozess entwickelt.

Häufig tragen Mängel in der betrieblichen Arbeitsorganisation, sowie Fehlverhalten von Vorgesetzen entscheidend zu Mobbingprozessen bei. Beim Mobbing in der betrieblichen Ausbildung tragen insbesondere die laut Ausbildungsvertrag verantwortlichen Ausbilder eine besondere Verantwortung.

Folgen von Mobbing in der Ausbildung

Auszubildende, die während ihrer Berufsausbildung zu Mobbingopfern werden, brechen in der Regel die Ausbildung ab, wenn im Ausbildungsbetrieb keine überzeugende Lösungsstrategie angeboten werden kann.

Damit ist die Gewinnung von Fachkräften durch Ausbildung für den betreffenden Betrieb gefährdet. Bereits investierte Ausbildungskapazität ist vergeudet. Es entstehen weitere Kosten für die Rekrutierung neuer Azubis. Oft ist das Ansehen der Firma beschädigt, was die Gewinnung neuer Ausbildungsinteressenten erschwert.

Psychische Gesundheitsstörungen wie Angstzustände, schwindendes Selbstwertgefühl, Depressionen oft in Kombination mit physischen Gesundheitsstörungen sind Folgen, mit denen Mobbingopfer häufig über längere Zeit zu tun haben. Sie benötigen in der Regel therapeutische Hilfen zur Wiederherstellung ihrer psychischen Gesundheit. Die Kosten dafür, müssen von der Solidargemeinschaft der Krankenversicherten bezahlt werden. Gegebenenfalls müssen die gemobbten Azubis Sozialleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes beantragen und belasten damit ebenfalls die Sozialsysteme.

Mobbing verhindern

Angesichts der schwerwiegenden Folgen des Mobbings, sowohl für die Mobbingopfer, als auch für Ausbildungsbetriebe, muss die Sensibilität der Ausbilder für diese Problematik verstärkt werden. Sie stehen an herausragender Stelle in besonderer Verantwortung. Das gilt auch für die nach § 32 des Berufsbildungsgesetzes zuständigen Stellen, die sich nach Erfahrungen des Autors all zu oft mit dem Rat zu einem Betriebswechsel aus der Affäre ziehen.

Mobbing am Ausbildungsplatz muss explizit zu einem eigenständigen Thema bei der Ausbildung der Ausbilder sein, und in wiederkehrenden Fortbildungen für Ausbilder angeboten werden. Mobbing muss auch Thema im Berufsschulunterricht sein. Dort sollen insbesondere Strategien zur Vermeidung von Mobbingprozessen erlernt werden. Berufsschulen könnten auch konkrete Einzelfallhilfe anbieten, oder Hilfeangebote vermitteln.

Hilfen für Mobbingopfer

Das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG)der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hält zum Thema Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz ein Beratungsangebot bereit: http://www.dguv.de/iag/de/beratung/index.jsp

Für Auszubildende in betrieblicher Berufsausbildung können auch die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) der Arbeitsagentur nach § 241 Sozialgesetzbuch (SGB III) , und hier insbesondere die sozialpädagogische Begleitung, genutzt werden. Von Mobbing betroffene Auszubildende gehören zu den förderungsbedürftigen Auszubildenden nach § 245 SGB III, bei denen ohne die Förderung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen ein Abbruch ihrer Berufsausbildung droht. Ansprechpartner ist zunächst die für den Wohnort des Auszubildenden zuständige Geschäftsstelle der Arbeitsagentur. Die sozialpädagogische Begleitung der betroffenen Azubis erfolgt durch Bildungsträger, die von der Bundesagentur für Arbeit beauftragt wurden.

© www.berufswahlnavigator.de 10/2011