Checkliste
zum Berufsstart |
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Krankenversicherung:
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Zu Beginn der Berufsausbildung muss die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung nachgewiesen, und dem Ausbildungsbetrieb mitgeteilt werden. Die Krankenkasse ist frei wählbar. Wählen Sie eine Krankenkasse, die Sie von Ihrem Wohnort oder an Ihrem Beschäftigungsort leicht erreichen können.
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Versichertenkarte: |
Als Mitglied einer Krankenkasse erhalten Sie eine Versichertenkarte. Diese Versichertenkarte legen Sie bei Ihren Arztbesuchen vor. Der Arzt rechnet mit Hilfe der in der Karte gespeicherten Daten seine Leistungen mit Ihrer Krankenkasse ab. | |
Rentenversicherung: |
Zum Beginn der Ausbildung muss vom Rentenversicherungsträger eine Versicherungsnummer und ein Sozialversicherungsausweis vergeben worden sein.Mit der Anmeldung bei einer Krankenkasse können von der jeweiligen Krankenkasse die Rentenversicherungsnummer und der Sozialversicherungsausweis beantragt werden. |
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Lohnsteuerkarte:
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Die Lohnsteuerkarte in Papierform wird nicht mehr ausgestellt, und 2012 durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Bei ledigen Arbeitnehmern, die in 2011 erstmals eine Ausbildung beginnen, kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Auszubildende seine IdNr., sein Geburtdatum und seine Religionszugehörigkeit mitteilt. Die IdNr. kann hier in Erfahrung gebracht werden. |
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Girokonto: |
Auch Ausbildungsvergütungen werden bargeldlos gezahlt, d.h. der Ausbildungsbetrieb überweist die Ausbildungsvergütung auf das Girokonto des Auszubildenden. Zum Ausbildungsbeginn muss also dem Betrieb eine Bankverbindung mit Kontonummer benannt gegeben werden. Banken bieten für Auszubildende meist kostenlose Girokonten an, das heißt sie werden gebührenfrei geführt. |
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Berufsausbildungsbeihilfe :
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Wer während der betrieblichen Ausbildung nicht zu Hause wohnen kann, sollte bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur einen Antrag auf Berufsausbildungs-Beihilfe stellen, sobald der Ausbildungsvertrag und der Mietvertrag vorgelegt werden können.
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Kindergeld: |
Eltern erhalten auch Kindergeld für über 18 Jahre alte Kinder in Berufsausbildung. Gegebenenfalls muss ein neuer Antrag auf Kindergeld gestellt werden, sobald der Ausbildungsplatz nachweisbar ist. Eine sogenannte Ausbildungsbescheinigung stellt der Ausbildungsbetrieb aus. |
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Gesundheitsbescheinigung: |
Jugendliche Berufseinsteiger unter 18 Jahren benötigen vor Aufnahme der Ausbildung eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung für den angestrebten Beruf.Die Stadt-und/oder Gemeindeverwaltung gibt die Bescheinigung für eine kostenlose Untersuchung beim Arzt Ihrer Wahl aus |
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