Streitgegenstand: Berufsausbildungsbeihilfe Immer häufiger wird vor deutschen Sozialgerichten um die Berufsausbildungsbeihilfe gestritten. Dabei geht es nach Recherchen des Internetdienstes berufswahlnavigator.de in der Hauptsache um die Höhe der von den Arbeitsagenturen bewilligten Beihilfe, sowie um die Förderung einer zweiten Ausbildung. Berufsausbildungsbeihilfe wird während einer beruflichen Ausbildung geleistet. Förderungsfähig sind betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungen in nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberufen sowie die betrieblich durchgeführte Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz. Auszubildende erhalten unter Beachtung der sonstigen Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in dessen Bezirk der Auszubildende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Mehr über die Berufsausbildungsbeihilfe erfahren Sie hier |
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