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Erstattung von Bewerbungskosten neu geregelt:
.. Das Vermittlungsbudget gilt auch für Ausbildungssuchende ..... Mit dem seit 01.01.2009 geltenden Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarkt-politischen Instrumente wird im Sozialgesetzbuch III mit dem § 45 das so genannte "Vermittlungsbudget" eingeführt. Die dort formulierten Regelungen gelten auch für Bewerber um berufliche Ausbildung, die bei der Arbeitsagentur mit einem Vermittlungswunsch geführt werden. ........> |
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| Geregelt in § 45 f SGB III . | |||||||