Erstattung von Bewerbungskosten neu geregelt:

 

.. Das Vermittlungsbudget gilt auch für Ausbildungssuchende .....

Mit dem seit 01.01.2009 geltenden Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarkt-politischen Instrumente wird im Sozialgesetzbuch III mit dem § 45 das so genannte "Vermittlungsbudget" eingeführt. Die dort formulierten Regelungen gelten auch für Bewerber um berufliche Ausbildung, die bei der Arbeitsagentur mit einem Vermittlungswunsch geführt werden. ........>

   
Geregelt in § 45 f SGB III .