Verlangen Sie ein Zwischenzeugnis wenn der Vorgesetzte wechselt

Ein gar nicht seltener Vorgang: Während Auszubildende in einem Betrieb eine dreijährige Berufsausbildung absolvieren, verlässt der unmittelbare Vorgesetzte die Firma, oder übernimmt andere Aufgaben im Betrieb.

Die Experten von berufswahlnavigator.de raten in solchen Fällen dazu, vom scheidenden Chef ein Zwischen-zeugnis zu verlangen. Wenn der Chef den Hut nimmt, oder mit neuen Aufgaben betraut wird, besteht Anspruch auf eine Dokumentation und Bewertung der bisherigen Leistungen.

Sie haben Ihre Ausbildung bisher gut gemeistert, und Ihr Chef war mit Ihnen sehr zufrieden? Dann lassen sie sich ein Zwischenzeugnis ausstellen. Mit dem Zwischenzeugnis lässt sich bei zukünftigen Bewerbungen punkten!

Zudem kann das gute Zwischenzeugnis eine Richtschnur fürs endgültige Arbeitszeugnis sein.

Wichtig: Als Grund für die Erstellung des Zwischenzeugnisses soll der Wechsel des Vorgesetzten angegeben werden!