Begriffe schnell erklärt
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ALG II

Gesetzliche Grundlage für das Arbeitslosengeld II (ALG II) ist das Sozialgesetzbuch II

Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die 1. das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 2. erwerbsfähig sind, 3. hilfebedürftig sind und 4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben

 

Anrechnungsverordnung

Die Anrechnungsverordnung ist die gesetzliche Grundlage zur Regelung der Anrechnung eines erfolgreich besuchten Berufsgrundbildungsjahres (BGJ) oder einer Berufsfachschule (BFS) auf die Dauer einer Berufsausbildung.Zur jeweiligen Anrechnungsverordnung gehört eine Anlage, in der die Berufe aufgeführt sind, bei denen eine Anrechnung, d.h. Verkürzung der Berufsausbildung zu erfolgen hat. (Seit 01.08.2006 nicht mehr in Kraft durch Berufsbildungsreformgesetz)

Anwärter

Jemand der sich in der Kommunalveraltung , oder bei einer Bundes- oder Landesbehörde in einem Beamtenausbildungsgang befindet.

Arbeiter

Als Arbeiter gelten im allgemeinen Sprachgebrauch Arbeitnehmer, die überwiegend körperliche, oft auch ungelernte Arbeiten verrichten. Oft ist die Zuordnung der Arbeitnehmer zur Gruppe der Arbeiter auch tarifvertragtlich geregelt.

 

Arbeitgeber

Arbeitgeber ist, wer andere gegen Entgelt beschäftigt. Arbeitgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person, (AG / GmbH) oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. (Behörde)

Arbeitnehmer

Wer als Arbeiter oder Angestellter in einem Arbeitsverhältnis gegen Entgelt beschäftigt ist.

Arbeitsamt ( Name geändert in Arbeitsagentur )

1. Synonym für > Bundesanstalt für Arbeit (Name geändert in: "Bundesagentur für Arbeit" )

2. Örtliche Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit zur Durchführung der kundenorientierten Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch III. (SGB III)

Arbeitserlaubnis

Ausländische Mitbürger, die nicht aus einem EU-Mitgliedsland kommen, benötigen zur Ausübung einer Arbeitnehmertätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland eine Erlaubnis. Das gilt auch für eine Berufsausbildung.

Arbeitsgericht

Arbeitsgerichte sind als erste Instanz zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus einem Arbeitsverhältnis. Sie sind ebenfalls zuständig für Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen. Bei Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem Ausbildungsverhältnis ist zunächst der bei der jeweils zuständigen Stelle eingerichtete Ausschuss nach § 111 Arbeitsgerichtsgesetz anzurufen. Vor dem Arbeitsgericht können sich die streitenden Parteien selbst vertreten, es besteht kein Anwaltszwang.

Arbeitslosengeld (Alg I)

Geldleistung aus der gesetzlichen >Arbeitslosenversicherung. Ansprüche regeln sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB III) Antragstellung erfolgt bei Arbeitslosigkeit persönlich bei der für den Wohnort zuständigen >Arbeitsagentur.

Arbeitslosenversicherung

Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung zum Schutz vor den finanziellen Folgen bei >Arbeitslosigkeit. Beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind Personen, die gegen Entgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 25 SGBIII) Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (auch Auszubildende) je zur Hälfte. Sie werden, wie die übrigen Abgaben zur Sozialversicherung, vom Arbeitgeber (Ausbildender) vom Arbeitslohn (Ausbildungsvergütung) einbehalten und an die >Bundesanstalt für Arbeit abgeführt. ( jetzt Bundesagentur für Arbeit )

Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit ist ein Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten. Man unterscheidet:

-konjunkturelle Arbeitslosigkeit -saisonale Arbeitslosigkeit -strukturelle Arbeitslosigkeit und -friktionelle Arbeitslosigkeit.

-Konjunkturelle Arbeitslosigkeit resultiert aus den Unternehmensentscheidungen bei rückläufiger Wirtschaftstätigkeit. Bei einem Rückgang der kaufkräftigen Nachfrage nach Gütern, wird die Produktion gedrosselt oder ganz eingestellt, und Arbeitskräfte aus den Betrieben entlassen.

-Saisonale Arbeitslosigkeit entsteht bei jahreszeitlich bedingter Zurückhaltung von Unternehmen bei der Nachfrage nach Arbeitskräften.(Baugewerbe, Landwirtschaft, Ferienindustrie)

-Strukturelle Arbeitslosigkeit ist die Folge technologischer Veränderungen und weitgehender Rationalisierung ebenso, wie die Umorientierung von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft. Neue Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich entstehen nicht im gleichen Tempo und in der gleichen Größenordnung, wie sie im industriellen Sektor abgebaut werden.

- Friktionelle Arbeitslosigkeit entsteht beim Wechsel aus einem Arbeitsverhältnis in ein neues Arbeitsverhältnis, da ein Arbeitsplatzwechsel nicht immer nahtlos erfolgt.

Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarkt ist ein fiktiver Markt des Austauschs von Angebot und Nachfrage von/nach Arbeitskräften. Die > Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht regelmäßig Statistiken über Angebot und Nachfrage von/nach Arbeitskräften. Diese Statistiken können aber nur einen Trend angeben, weil die Arbeitsämter nicht am gesamten Arbeitsmarktgeschehen beteiligt sind.

Arbeitsvermittlung

Arbeitsvermittlung ist eine Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zusammenzubringen. § 35 SGB III Arbeitsvermittlung ist eine Aufgabe der >Bundesanstalt für Arbeit. Inzwischen ist auch die private Arbeitsvermittlung in Deutschland zugelassen. Sie spielt allerdings eine untergeordnete Rolle. Die Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit, durchgeführt bei den Arbeitsagenturen, ist kostenlos.

Assessment-Center

Das Assessment-Center ist ein Gruppenauswahlverfahren, bei dem mehrere Bewerber und Bewerberinnen gleichzeitig eingeladen werden. In Gruppen unterschiedlicher Größen sind verschiedene Aufgaben zu erledigen. Hierbei werden die Bewerber von mehreren Beobachtern begutachtet. Für den Ablauf des Assessment-Centers gibt es keine Vorschriften, so daß jedes Unternehmen eigene, oft auch eigenwillige Abläufe nach eigenen Gesichtspunkten festlegt. Als Übungen und zu erledigende Aufgaben können die Teilnahme an Gruppendiskussionen, die Erledigung gezielter Arbeitsaufträge, Anfertigung von Arbeitsproben auf die Bewerber zukommen. Die Dauer des Assessment-Centers ist ebenfalls unterschiedlich und variiert von mehreren Stunden bis zu mehreren Tagen.

Au-Pair

zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis in einem Haushalt/Haushalt mit Kindern bei einer Familie im Ausland. Für die geleistete Arbeit wird oft nur Unterkunft und Verpflegung gewährt; Au-Pair wird fast ausnahmslos von jungen Frauen genutzt, um Auslandserfahrung zu sammeln und Sprachkenntnisse zu verbessern. Informationen sind über die Arbeitsämter oder Veranstalter erhältnlich.

Ausbildender

Ausbildender ist laut § 10 des >Berufsbildungsgesetzes (BBiG) derjenige, der andere zur Berufsausbildung einstellt, und den Ausbildungsvertrag unterzeichnet. Er hat den > Auszubildenden entweder selbst auszubilden, oder einen >Ausbilder (§ 14 BBiG) damit zu beauftragen.

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Leistung der Bundesagenturt für Arbeit. Gefördert werden Auszubildende zur Erlangen des Ausbildungsabschlusses. Ansprechpartner ist die > Berufsberatung der Arbeitsagentur, die nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen die Kosten zur Durchführung des individuellen Nachhilfeunterrichts übernimmt. Die Durchführung erfolgt bei Bildungsträgern, mit denen die Arbeitsämter Vereinbarungen getroffen haben.

Ausbildungsberater

Sie überwachen die Berufsausbildung und beraten Auszubildende und Ausbilder bei der Durchführung des Ausbildungsverhältnisses. Sie sind angesiedelt bei den jeweils für die Ausbildung zuständigen Stellen. z.B. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer.Ausbildungsberater sind nach § 76 des Berufsbildungsgesetzes vorgeschrieben.

 

Ausbildungsmessen /Ausbildungsbörsen

Auf Ausbildungsmessen präsentieren sich in der Regel größere, namhafte, oder nach regionalen Gesichtspunkten ausgewählte Firmen einem ausbildungsinteressierten Publikum; in der Regel Schulabgängern. Hier bietet sich nicht nur eine gute Gelegenheit mit Berufsvertretern ins Gespräch zu kommen um berufskundliches Wissen für die eigene Berufsentscheidung zu bekommen. Hier lassen sich bei guter Vorbereitung auch Ausbildungsmöglichkeiten anbahnen.

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung wird vom Bundesminister für Wirtschaft, oder den zuständigen Fachministern im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft erlassen. Sie regelt z.B. die Ausbildungsdauer für den jeweiligen Ausbildungsberuf, die jeweiligen Prüfungsanforderung, die Bezeichnung des Ausbildungsberufes und den Ausbildungsrahmenplan. (§ 5 Berufsbildungsgesetz) Die als Rechtsverordnung erlassenen Ausbildungsanordnungen stellen unmittelbar geltendes, einklagbares Recht dar.

Ausbildungsrahmenplan (Ordnungsmittel zur Berufsausbildung)

Der Ausbildungsrahmenplan ist eine sachliche und zeitliche Gliederung. Er legt fest, in welchem zeitlichen Rahmen die für den jeweiligen Ausbildungsberuf notwendigen Kenntnisse zu vermitteln sind.

Ausbildungsstellenvermittlung

Dienstleistung der Berufsberatung der Arbeitsagentur.. Sie ist auf das Zustandekommen betrieblicher Ausbildungsverhältnisse gerichtet. Mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen werden die bei der Berufsberatung für konkrete Ausbildungsberufe registrierten Bewerber an geeignete, ebenfalls bei der Berufsberatung nach Auszubildenden nachfragenden Ausbildungsbetriebe vermittelt. Auf den tatsächlichen Abschluss eines Ausbildungsvertrages hat die Berufsberatung keinen Einfluss. Sie bringt lediglich Anbieter und Nachfrager zusammen.

Über die konkrete Einstellung von Auszubildenden entscheiden die Ausbildungsbetriebe nach Auswertung der vorgelegten Bewerbungen autonom. Die >Berufsberatung des > Arbeitsamtes setz zunehmend auch elektronische Medien zur Ausbildungsstellenvermittlung (Jobbörse) ein. Per Internet können Ausbildungsstellenangebote auf den heimischen Bildschirm geholt werden.

Ausbildungsvergütung

Im Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes (BBIG, § 17 ) hat der >Ausbilder dem >Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. Sachleistungen können angerechnet werden.

Auszubildender

Auszubildender ist, wer zum Zwecke der Berufsausbildung eingestellt und ausgebildet wird.

BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Es bildet die Rechtsgrundlage für die finanzielle Förderung schulischer Bildung und schulischer Berufsausbildung .Gefördert wird der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen; Fach- und Fachoberschulklassen; höhere Fachschulen und Akademien und Hochschulen. Für den Besuch weiterführender allgemeinbildender Schulen und Berufsfachschulen wird Ausbildungsförderung allerdings nur geleistet, wenn der Auszubildende z.B. nicht bei seinen Eltern wohnt, oder z.B. einen eigenen Haushalt führt, verheiratet ist ect. Auskunft und Antragstellung beim Amt für Ausbildungsförderung, das oft bei der Landkreisverwaltung angesiedelt ist. (unterschiedliche Länderregelungen beachten)

Beamte

Beamte stehen in einem öffentlich - rechtlichen Dienst und Treueverhältnis. Rechte und Pflichten sind in besonderen Gesetzen geregelt.

Begabtenförderung berufliche Bildung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert jungen Absolventen einer Berufsausbildung die berufliche Weiterbildung. Dabei muss es sich um eine nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannte Berufsausbildung handeln, die mit einer Abschlussprüfungsnote von besser als "gut" abgeschlossen wurde. die Stipendiaten dürfen in der Regel nicht älter als 25 Jahre sein. Mit einem Förderhöchstbetrag von zur Zeit 3.ooo,--DM pro Jahr wird über einen Zeitraum von 3 Jahren die berufsbezogene oder berufsübergreifende Weiterbildung gefördert. Auch Intensivsprachkurse im Ausland und Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender beruflicher Kompetenzen dienen, sind förderungsfähig. Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet die zuständige Kammer. Zur "Begabtenförderung beruf liche Bildung" hat der Bundesminister für Bildung und Forschung Richtlinien erlassen. Sie sind in der gleichnamigen Broschüre des Bundesministeriums veröffentlicht.

Behinderung

"Menschen sind behindert, wenn ihre körperlichen Funktionen, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist." ( §2 SGB IX )

Berichtsheft

Das Berichtsheft ist vom Auszubildenden über Themen der betrieblichen Berufsausbildung zu führen. Nur wer das vorgeschriebene Berichtsheft geführt hat, ist laut Berufsbildungsgesetz (§ 43) zur Abschlussprüfung zuzulassen.

"BERUF AKTUELL"

Eine Veröffentlichung der >Bundesagentur für Arbeit im Taschenbuchformat; enthält eine Kurz-beschreibung der durch das Berufsbildungsgesetz geregelten, anerkannten Ausbildungsberufe, sowie eine Kurzfassung der geregelten Ausbildungsgänge an beruflichen Schulen, in Betrieben und Verwaltungen. "BERUF AKTUELL" wird Schulabgängern vor der Berufswahl kostenlos zur Verfügung gestellt und in der Regel über die Schulen an die Schüler und Schülerinnen im 8.Jahrgang ausgehändigt. Einzelexemplare sind über die >Berufsberatung oder im >BIZ zu bekommen.

Berufliche Grundbildung

Berufliche Grundbildung ist die Bezeichnung für die erste Ausbildungsphase, die oft das erste Ausbildungsjahr, oder das erste Ausbildungshalbjahr umfasst. Die berufliche Grundbildung enthält oft für mehrere Ausbildungsberufe gleiche Ausbildungselemente. Für eine Vielzahl von Ausbildungsberufen wird die berufliche Grundbildung innerhalb eines Berufsgrundbildungsjahres vermittelt. An die berufliche Grundbildung schließt sich die berufliche Fachbildung an, die spezifische Ausbildungsinhalte für konkrete Einzelberufe vermittelt. So ist zum Beispiel die berufliche Grundbildung für die Ausbildungsberufe Industriemechaniker, Werkzeugmechaniker, Automobilmechaniker, im ersten Ausbildungsjahr gleich. Erst danach setzt mit der beruflichen Fachbildung eine Spezialisierung bis hin zu den jeweiligen Fachrichtungen ein.

Berufliche Mobilität

Berufliche Mobilität lässt sich definieren als realisierbare Bereitschaft des Arbeitnehmers, sich wechselnden und wachsenden beruflichen Anforderungen durch Fortbildung oder Umschulung anzupassen.

Berufsakademie

Berufliche Bildungseinrichtung im dualen System; Alternative zum Hochschul- oder Fachhochschulstudium. Im Abschluss an eine in der Regel verkürzte betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf folgt ein weiteres Studienjahr auf Hochschul- oder Fachhochschulniveau von ca.2 Semestern. Der Ausbildungsvertrag wird mit einem Mitgliedsbetrieb der Berufsakademie geschlossen. Unterschiede in einzelnen Bundesländern bezüglich Zugangsvoraussetzung, Ausbildungsverlauf und Abschluss.

Berufsaufbauschule

Eine Berufsaufbauschule kann im Anschluss an eine abgeschlossene Ausbildung, oder während einer Berufsausbildung besucht werden. Sie vermittelt weiterführende berufliche und allgemeinbildende Kenntnisse. In Vollzeitform dauert sie ein Jahr. Es werden auch Teilzeit- formen angeboten. Der erfolgreiche Abschluss einer Berufsaufbauschule vermittelt den Sekundarabschluss I, Realschulabschluss; oder auch den erweiterten Sekundarabschluss I. Länderregelungen beachten !

Die Berufsaufbauschule verliert zunehmend an Bedeutung, weil mit einem erfolgreichen Berufs-abschluss auch ein Hauptschulabschluss erworben werden kann.

Berufsausbildungs-Beihilfe

Die Berufsausbildungs-Beihilfe ist eine Geldleistung, die von den Arbeitsagenturen für eine >betriebliche Berufsausbildung gewährt werden kann. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch III, und die dazu ergangenen Anordnungen der >Bundesagentur für Arbeit.

Berufsausbildungsvertrag

Vor Beginn der Ausbildung ist zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Ausbildungsvertrag muss mindestens enthalten: -Beginn und Dauer der Ausbildung -Dauer der Probezeit -Zahlungsweise und Höhe der Vergütung -Dauer des Urlaubs -Regelmäßige tägliche Ausbildungszeit -Bezeichnung des Ausbildungsberufes (>Berufsbildungsgesetz , § 11)

Berufsberatung

Berufsberatung ist nach dem SGB III die Erteilung von Rat und Auskunft in allen Fragen der Berufswahl. Sie wird in den > Arbeitsagenturen überwiegend von jugendlichen Schulabgängern in Anspruch genommen. Berufsberater und Berufsberaterinnen bieten auch in den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen Sprechzeiten an. Die Inanspruchnahme der Berufsberatung ist freiwillig und kostenlos. Die >Ausbildungsstellenvermittlung ist eine weitere Dienstleistung der Berufsberatung. Zum Nachweis schulischer Berufsausbildungsstellen bedient sich die Berufsberatung einer umfassenden Datenbank.>KURSNet,

 

Berufsbereiche

Systematische Zusammenfassung von Berufen mit ähnlichen Berufsinhalten. Die Bundesanstalt für Arbeit benutzt z.B. in "BERUF AKTUELL" folgende Berufsbereiche: 1. Berufe im naturwissenschaftlich- technischen Bereich 2. Berufe im Gesundheitswesen 3. Berufe im sozialen Bereich 4. Berufe im hauswirtschaftlichen Bereich 5. Berufe im pädagogischen Bereich 6. Berufe im Kaufmännischen Bereich 7. Berufe in der Datenverarbeitung 8. Berufe im Behördendienst 9. Berufe im Verkehrswesen 1o.Berufe bei der Bundeswehr 11.Berufe im künstlerischen und gestalterischen Bereich 12.Berufe im journalistischen Bereich

Berufsbildungsgesetz

Das Berufsbildungsgesetz stellt den rechtlichen Rahmen für die betriebliche Berufsausbildung dar. Das Berufsbildungsgesetz gilt nicht für die Berufsausbildung in berufsbildenden Schulen, und nicht für die Berufsausbildung in einem öffentlich rechtliche Dienstverhältnis Es wurde am 01.April 2005 neu gefasst.

Berufsfachschule

Ein- oder zweijährige Berufsfachschulen dienen entweder der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit, oder vermitteln eine berufliche Grundbildung für Berufe des jeweiligen Berufsfeldes. In einigen Bundesländern vermitteln zweijährige Berufsfachschulen neben einem konkreten Berufsabschluss auch einen weiterführenden Schulabschluss. In manchen Bundesländern können über den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule Schulabschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zum erweiterten Sekundarabschluss I, der zum Einstieg in die Oberstufe eines Gymnasiums oder Fachgymnasiums berechtigt, nachgeholt werden.

Berufsfeld

Zusammenfassung von Ausbildungsberufen nach Ähnlichkeiten ihrer Ausbildungselemente im Bereich der beruflichen Grundbildung. Derzeit sind 13 Berufsfelder festgelegt: I. Wirtschaft und Verwaltung II Metalltechnik III Elektrotechnik IV Bautechnik V Holztechnik VI Textiltechnik und Bekleidung VII Chemie, Physik und Biologie VIII Drucktechnik IX Farbtechnik und Raumgestaltung X Gesundheit XI Körperpflege XII Ernährung und Hauswirtschaft XIII Agrarwirtschaft Die Zuordnung von Ausbildungs- berufen zum jeweiligen Berufsfeld ist in den jeweiligen Berufsgrundbildungsjahr- Anrechnungsverordnungen geregelt. Nur ein Teil der anerkannten Ausbildungsberufe ist bisher einem Berufsfeld zugeordnet.

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen. Alle Unternehmen sind zur Mitgliedschaft verpflichtet. Ihre Hauptaufgaben sind die Abwicklung von Leistungen im Versicherungsfall, sowie die Mitwirkung bei Maßnahmen zur Unfallverhütung.

Berufsgrundbildungsjahr (oft durch Berufseinstiegsklassen ersetzt)

Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) vermittelt Grundkenntnisse und Fertigkeiten in einem konkreten Berufsfeld. Es umfasst eine einjährige theoretische und fachpraktische Ausbildung in schulischer Form.

Vielfach wird das BGJ auch zur Berufsfindung besucht. Ein erfolgreich besuchtes BGJ kann nachträglich einen fehlenden Hauptschulabschluss vermitteln.

 

Berufskrankheit

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die ausschließlich durch die Berufsausübung verursacht ist, und als Berufskrankheit anerkannt ist. In der "Berufskrankheiten -Verordnung" sind die als Berufskrankheiten anerkannten Erkrankungen aufgeführt.

Berufsschule

Berufsschulen vermitteln allgemeinbildende und berufsbezogene Kenntnisse. .Sie haben insbesondere berufsbezogene, theoretische Lerninhalte im System der dualen Berufsausbildung zu vermitteln. Die Schulgesetze der Länder bestimmen Näheres auch zur Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht durch den Besuch der Berufsschule; insbesondere für Schüler ohne Ausbildungsplatz.

Berufsvorbereitungsjahr

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) wird in der Regel von Schülern und Schülerinnen ohne Schulabschluss besucht. Schwerpunkt im schulischen BVJ ist die fachpraktische Unterweisung in verschiedenen Berufsfeldern. Nach dem BVJ sollen die Schüler und Schülerinnen in der Lage sein, eine Berufsausbildung aufzunehmen.

Berufswahltest

Von den Berufsberatungen der Arbeitsagenturen auf freiwilliger Basis durchgeführter Test für Haupt-und Realschüler. Setzt sich zusammen aus einem sogenannten Fähigkeitstest und einer Befragung nach beruflichen Interessen und Vorlieben. Der BWT ist in Fachkreisen wegen der Dominanz des sprachlichen Bereichs umstritten. Er wird von Berufsberatern häufig als Impulsgeber im Berufswahlprozess von Schulabgängern eingesetzt.

Berufswegplanung

Berufswegplanung ist die geistige Vorwegnahme zukünftiger Handlungsmöglichkeiten bezogen auf die individuelle berufliche Entwicklung. Spätestens mit der Entscheidung für einen konkreten Ausbildungsberuf sollten auch berufliche Alternativen, sowie Ausweich- und Überbrückungsmöglichkeiten geplant werden. Der individuelle Berufswegplan vermittelt als zeichnerische Darstellung einen Überblick über einen zukünftigen Zeitraum. Vom aktuellen Schulabschluss ausgehend sollte er zumindest zwei bis drei Stationen der zukünftigen beruflichen Entwicklung umfassen.

Beschäftigungsverbot

Das Beschäftigungsverbot für Frauen ist seit dem o1.o4.94 nur noch auf Beschäftigungen im Bergbau und unter Tage beschränkt. Die bis dahin geltenden Beschäftigungsverbote für Frauen insbesondere im Baugewerbe sind durch das neue, seit o1.o4.94 geltende Arbeitszeitrechtsgesetz aufgehoben.

Betrieb

Unter einem Betrieb versteht man in der Betriebswirtschaftslehre die Stätte der Leistungserstellung; eine planvoll organisierte Einheit, in der durch die Kombination von Arbeitskraft, Betriebsmitteln und Werkstoffen Güter hergestellt werden.

Betriebliche Berufsausbildung

Ausbildung in nach dem BBIG anerkannten Ausbildungsberufen die in Betrieben ( auch Werkstätten, Kanzleien, Praxen) durchgeführt werden. In Abgrenzung zur >Schulischen Ausbildung und > Überbetrieblichen Ausbildung.

Bewerbung

Wer eine Berufsausbildung aufnehmen will, muss sich in aller Regel bei Ausbildungsbetrieben schriftlich bewerben. Oft geht der schriftlichen Bewerbung eine persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme, oder ein Vermittlungsvorschlag der Berufsberatung voraus. Die schriftliche Bewerbung besteht aus dem eigentlichen Bewerbungsbrief, einem Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild, sowie den wichtigen Zeugniskopien.

BIZ

Das Berufs-Informations-Zentrum (BIZ) ist eine Selbstinformationseinrichtun, in der umfassende Informationen über Ausbildung, Studium, Weiterbildung und über die Arbeitsmarktentwicklung bereitgehalten werden. In nahezu allen Arbeitsagenturen (Hauptämter) befindet sich ein BIZ. Der Zugang zum BIZ ist während der Öffnungszeiten nicht reglementiert, eine Anmeldung also nicht erforderlich. Diverse Informationsmedien wie Dias, Filme, Hörprogramme und Schriften stehen dem Besucher zur Verfügung.

Blätter zur Berufskunde

Schriftenreihe der Bundesagentur für Arbeit.

Die Schriften werden nicht mehr aktualisiert.

Bundesagentur für Arbeit

Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministers für Arbeit. Sie ist organisatorisch gegliedert in die Hauptstelle (in Nürnberg), die Regionaldirektionen als Mittelinstanz, und die örtlichen Arbeitsagenturen mit ihren Nebenstellen. Hauptaufgabe sind die >Berufsberatung, Arbeits- und Ausbildungs-vermittlung, Förderung der Berufsausbildung, Abwicklung des Arbeitserlaubnisrechts, Arbeitslosenversicherung. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch III

Duales Ausbildungssystem

Die betriebliche Berufsausbildung in Deutschland erfolgt in der Regel im Rahmen des " dualen Ausbildungssystems", das heißt, daß Ausbildungsbetriebe -dazu zählen auch Praxen, Kanzleien ect.- den fachpraktischen Teil der Berufsausbildung vermitteln. Die notwendige Theorie wird in der >Berufsschule erworben. Diese Zweigliedrigkeit der Berufsaubildung wird für zahlreiche Ausbildungsberufe durch Überbetriebliche Ausbildungsphasen in besonders ausgestatteten Ausbildungsstätten, die meist bei den Kammern unterhalten werden, ergänzt.

Einstellungstest

Der Einstellungstest ist ein Verfahren, mit dem Bewerber konfrontiert werden, die sich zum Beispiel um betriebliche Ausbildungsplätze, oder Arbeitsplätze bewerben. Einstellungstests, meist unterschiedlich in Dauer, Inhalt und Umfang, setzen sich aus sogenannten Leistungstests und Perönlichkeitstests zusammen. Überwiegend werden die sogenannten Leistungstests angewandt. Hierbei geht es in der Regel um die Überprüfung bestimmter Fähigkeiten, wie: -Sprachbeherrschung -mathematische Fähigkeiten -räumliches Vorstellungsvermögen, oft fließender Übergang zu reinen Kenntnisprüfungen, wie Beherrschung der Rechtschreibung und der Grundrechenfähigkeit. Die Absicht der Testanwender besteht darin, die für den Betrieb scheinbar am Besten geeigneten Bewerber herauszufinden. Literatur zur Vorbereitung auf Testsituationen ist inzwischen in Buchhandlungen reichlich vorhanden.

Entwicklungshelfer

Entwicklungsdienst ist eine Alternative zum Wehrdienst. Ein Einsatz als Entwicklungshelfer ist nach Abschluss einer Berufsausbildung in einem vom Entwicklungsdienst gefragten Beruf möglich. Eine Verpflichtung zum Entwicklungshelfer muss eingegangen werden, bevor der Einberufungsbescheid zum Wehrdienst ergeht. Auf Antrag kann dann zunächst eine Rückstellung vom Wehrdienst erfolgen. Nach einer zweijährigen Tätigkeit als Entwicklungs helfer erlischt die Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten.

Erstuntersuchung

"Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt." (§32 JArbSchG)

Externenprüfung

"Zur Abschlußprüfung ist auch zuzulassen,wer nachweist, daß er mindestens das eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung abgelegt werden soll..." (§ 45 BBiG)

Fachoberschule

Die Fachoberschule führt Schülerinnen und Schüler nach zwei Schuljahren zur Fachhochschulreife; vermittelt also nach Abschluss der Klassen 11 und 12 die Be rechtigung, ein Studium an einer Fachhochschule aufzunehmen. Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachoberschule ist der Realschulabschluss, oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss. Wenn eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, kann dadurch die Klasse 11 ersetzt werden.

Fachschule

Fachschulen setzen den Abschluss einer Berufsausbildung, oft auch alternativ oder zusätzlich Berufspraxis voraus. Ihr Ziel ist eine fundierte >Fortbildung als vertiefende beruflich Fachbildung; oft auch ergänzt um allgemeinbildende Kenntnisse, die dann die Zuerkennung eines weiterführenden Schulabschlusses erlauben.

Fernstudium

Das von Universitäten und Fachhochschulen angebotene Fernstudium kann überwiegend zu Hause am heimischen Schreibtisch nach weitgehend individueller Zeiteinteilung absolviert werden. Die Unterrichtsmaterialien werden in Form von Lehrbriefen, PC-Programmen zum Beispiel, per Post an Studierende versandt, und durch Präsenzveranstaltungen in Wohnortnähe ergänzt. Wer nicht über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt, kann sich auch als Gasthörer einschreiben lassen. In der Regel sind dann aber keine Abschlüsse möglich. Einen Überblick über angebotene Fernstudiengänge enthält der vom Bundesinstitut für Berufsbildung, Fehrbellinerplatz 3, 1o7o7 Berlin herausgegebene Katalog "Fernlehrangebote in der Bundesrepublik Deutschland (Fernstudium und Fernunterricht)"

 

Förderung der Arbeitsaufnahme

(§ 45 SGB III Mobilitätshilfen § 53 Sozialgesetzbuch SGB III Geldleistung an Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte als Zuschuss oder Darlehen zu den Bewerbungskosten, Reise- und Umzugskosten, oder als Überbrückungsbeihilfe bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung. Auch Berufsanwärter, die eine betriebliche Berufsausbildung anstreben, und bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle gemeldet sind, können diese Leistungen bei der > Arbeitsagentur beantragen.

Fortbildung

Als berufliche Fortbildung wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Vertiefung, sowie der Erwerb weiterer beruflicher Kenntnisse bezeichnet. Oft sind damit zusätzliche formelle Abschlüsse mit konkreten Berechtigungen verbunden, die dann die Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit erlauben. Zahlreiche Berufspositionen sind nur durch qualifizierte Fortbildung, die auf einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung aufbaut, erreichbar. (Meister, Techniker) Auch durch die Teilnahme an innerbetrieblichen Fortbildungsmaßnahmen können höherwertige Positionen in einem Unternehmen erreicht werden. (Vorarbeiter, Gruppenleiter) Oft werden mit den zusätzlichen beruflichen Fähigkeiten auch weitere allgemeinbildende Kenntnisse und weiterführende Schulabschlüsse vermittelt (je nach den Schulgesetzen der Bundesländer) Unter bestimmten Voraussetzungen kann die berufliche Fortbildung finanziell gefördert werden. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch SGB III Auskünfte und Beratung bei den >Arbeitsagenturen. > (siehe auch:Begabtenförderung berufliche Bildung)

Freiwilliges ökologisches Jahr

"Das freiwillige ökologische Jahr...wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in geeigneten Stellen und Einrichtungen...geleistet, die im Bereich des Natur und Umweltschutzes tätig sind."( §1 des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres) Die Teilnehmer, die das 16.Lebensjahr vollendet haben müssen, absolvieren ihren Dienst in der Regel zusammenhängend bis zu 12 Monaten. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden ebenso, wie bei Teilnehmern des freiwilligen sozialen Jahres, von den Trägern bezahlt. Eine Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinka Str. 18-24 10117 Berlin enthält ausführliche Informationen zum freiwilligen sozialen Jahr und zum freiwillige ökologischen Jahr. Darin sind auch Adressen von Ansprechpartnern, bzw. anerkannten Trägern aufgeführt.

Freiwilliges soziales Jahr

"Das freiwillige soziale Jahr wird ganztägig als pflegerische, erzieherische und hauswirtschaftliche Hilfstätigkeit geleistet" (§ 1 des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligensozialen Jahres) Es wird in anerkannten Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere in Krankenhäusern, Altenheimen, Jugendzentren, Kindertagesstätten sowie Einrichtungen für körperlich und geistig Behinderte durchgeführt. Teilnehmer erhalten in der Regel unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung, sowie ein angemessenes Taschengeld. Das freiwillige soziale Jahr dauert in der Regel 12 Monate. Die Helferinnen und Helfer sind zwischen 17 und 27 Jahre alt; in Ausnahmefällen muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet sein. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Renten-Kranken-Pflege und Arbeitslosenversicherung) werden vom Träger bezahlt.

Gewerkschaften

Gewerkschaften sind freiwillige Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern zur Verbesserung ihrer Arbeits- und wirtschaftsbedingungen. Das Recht, Gewerkschaften zu gründen, bzw. ihnen anzugehören und sich gewerkschaftlich zu engagieren, ist grundgesetzlich geschützt. (Art.9 Grundgesetz) Im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sind Einzelgewerkschaften mit insgesamt mehr als 11 Millionen Mitgliedern zusammengeschlossen. Die DGB-Gewerkschaften sind nach dem Industrieverbandsprinzip aufgebaut. d.h. entsprechend dem Wirtschaftszweig, in dem die Arbeitnehmer beschäftigt sind. So können beispielsweise die Beschäftigten eines Metallbearbeitungsbetriebes Mitglied der Industriegewerkschaft Metall (IG-Metall) werden, ganz gleich welche Berufe sie in dem Betrieb ausüben., und unabhängig von ihrem beruflichen Status. Auch Auszubildende können Mitglied einer Gewerkschaft werden.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

Maßnahme der Berufsberatung der Arbeitsagentur für jugendliche Berufswähler, die eine Berufsausbildung anstreben aber noch keine konkrete Berufsentscheidung getroffen haben, oder keine Ausbildungsstelle gefunden haben. Die Teilnahme ist freiwillig, wird nicht auf eine anschließende Berufsausbildung angerechnet, und dauert höchstens 12 Monate.

 

Handwerkskammer

Handwerkskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie vertreten die überregionalen Interessen der Handwerksbetriebe, und führen die sogenannte Handwerksrolle. Darin ist jeder selbständige Handwerker eingetragen. Die Handwerkskammern nehmen unter anderem Aufgaben der beruflichen Bildung wahr, prüfen die Ausbildungsberechtigung von Ausbildungsbetrieben, beraten Auszubildende und Ausbildungsbetriebe in Angelegenheiten der Berufsausbildung, regeln das Prüfungswesen und führen die Lehrlingsrolle, in die alle Ausbildungsverträge eingetragen werden. (§§ 28.29.3o der Handwerksordnung)

Handwerksordnung

Gesetz zur Ordnung des Handwerks; regelt zum Beispiel die Berufsausbildung in Berufen des Handwerks, die Errichtung von Handwerkskammern und deren Aufgabenstellung, die Gründung von Innungen.

IHK

Abkürzung für : Industrie- und Handelskammer. Ihre Aufgabe ist die Wahrnehmung der Interessen der Gewerbetreibenden, und die Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben im Rahmen der Berufsausbildung.

Innung

Zusammenschluss von Handwerksbetrieben gleichen oder ähnlichen Handwerks. Die Handwerksinnung soll der Förderung gemeinsamer Interessen dienen. Innungen können auch Krankenkassen für Beschäftigte der Mitgliedsbetriebe einrichten. Rechtsgrundlage für die Gründung von Innungen ist die > Handwerksordnung.

Jobben im Ausland

Für Abiturienten, junge Berufstätige und Studenten vermittelt die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) Ferien- und Saisontätigkeiten im Ausland. Ein jährlich erscheinendesProgrammheft ist bei den Arbeitsämtern, oder direkt bei der ZAV, Villemombler Str. 76; 53123 Bonn erhältlich.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, und sich z.B. in der Berufsausbildung oder in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis befinden. (§ 1 JArbSchG) Es regelt z.B. das Verbot der Beschäftigung von Kindern, die Dauer der täglichen Arbeitszeit für Jugendliche, usw. Aufsichtsbehörde zur Überwachung des Jugendarbeitsschutzes sind in den meisten Bundesländern die Gewerbeaufsichtsämter.

Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist Bestandteil der Sozialversicherung, und im fünften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. (SGB V) Pflichtmitgliedschaft besteht für "Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten..." (§ 5SGB V) Auszubildende werden mit Beginn der Berufsausbildung selbst krankenversicherungspflichtig. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht, und vom Arbeitgeber an diejenige Krankenkasse abgeführt, bei der der Arbeitnehmer Mitglied ist. Besondere Regelungen gelten für die Krankenversicherung der Studenten. Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören insbesondere: Ärztliche und Zahnärztliche Versorgung; Versorgung mit Arzneimitteln und Verbandstoffen; Krankenhausbehandlung; Zahlung von Krankengeld usw.

"KursNet"

Datenbank der Bundesagentur für Arbeit; enthält Daten über berufliche Bildungsangebote in Deutschland. Einblick auch über die Arbeitsagenturen oder die Berufsinformationszentren.

Laufbahnprüfung

Prüfung zum Abschluss des Vorbereitungsdienstes bei Beamten. Damit wird die Befähigung für die jeweilige Laufbahn im mittleren, gehobenen oder höheren Dienst erworben. Nach erfolgreicher Laufbahn prüfung erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis durch Aushändigung einer Urkunde.

Lehre

Veraltete Bezeichnung für eine betriebliche Berufsausbildung.

Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte in Papierform wird nach einer Übergangszeit 2012 durch ein elektronisches Verfahren abgelöst.Hier finden Sie weitere Informationen über die elektronische Lohnsteuerkarte.

Nachuntersuchung

"Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung hat sich der Arbeitgeber die Bescheinigung eines Arztes darüber vorlegen zu lassen, dass der Jugendliche nachuntersucht worden ist..."(§33 JArbSchG)

Praktikum

1. Für zahlreiche Berufsausbildungen vorgesehene, zeitlich befristete, praktische Tätigkeit zur Gewinnung von Erkenntnissen, Erfahrungen, Eindrücken; oft vor Aufnahme einer konkreten, meist schulischen Berufsaus bildung als Zugangsvoraussetzung verlangt. (Vorpraktikum) zum Teil integriert innerhalb bestimmter Ausbildungsgänge ( integriertes Praktikum) oder zum Abschluss einer Berufsausbildung (Anerkennungspraktikum )

2.zeitlich befristete Tätigkeit, um einen Einblick in berufliche Tätigkeiten zu gewinnen; häufig im Rahmen der Berufsorientierung von Schülern als Schulveranstaltung über 2 oder 3 Wochen (Schul- oder Betriebspraktikum) wird auch im Rahmen der Berufsfindung oft von Schülern/Schülerinnen in Eigenregie für wenige Tage organisiert.

 

Probezeit

Die Probezeit ist bereits Bestandteil der Berufsausbildung. Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss sie mindestens einen Monat, und darf höchstens 4 Monat betragen. Die jeweils vereinbarte Probezeit muss im Ausildungsvertrag festgelegt werden. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von jeder der beiden Parteien gekündigt werden. Bei einer Kündigung während der Probezeit braucht keine Kündigungsfrist eingehalten zu werden.

Schulische Berufsausbildung

Berufsausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen in staatlicher und privater Trägerschaft. Eine Vielzahl von Berufen kann ausschließlich an Schulen erlernt werden. Dazu gehören Krankenpfleger/Krankenschwester; ErzieherIn; Medizinisch-techn. Assistenten; usw. Bei privaten Schulträgern entstehen den Auszubildenden je nach Ausbildungsberuf Kosten für die Berufsausbildung.Bei verschiedenen schulischen Ausbildungsgängen erhalten die Auszu bildenden hingegen eine Ausbildungsvergütung. Informationen über schulische Ausildungsberufe und Ausbildungsstätten enthält die Datenbank der Bundesagentur für Arbeit > KursNet.

Schulzeitbescheinigung

Wer über das 17. Lebensjahr hinaus die Schule besucht hat, sollte sich von der zuletzt besuchten Schule eine Schulzeitbescheinigung ausstellen lassen, und sie an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterleiten.(wegen der späteren Berücksichtigung bei der Rentenberechnung.)

Schwerbehindertengesetz ( abgelöst durch das SGB IX)

Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft; regelt insbesondere Kündigungsschutz der Schwerbehinderten, Förderung der Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze, Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber.

Sozialgericht

Sozialgerichte sind zuständig für Rechtsstreitigkeiten in Angelegenheiten der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, sowie in Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht. In erster Instanz sind die regional eingerichteten Sozialgerichte zuständig. In zweiter Instanz sind die Landesozialgerichte, und indritter Instanz das Bundessozialgericht zuständig.

Sozialversicherungsausweis

Jeder Beschäftigte erhält einen Sozialversicherungsausweis. ( § 95 ff Sozialgesetzbuch SGB IV) Der Ausweis wird auf Antrag von der jeweiligen Krankenkasse ausgestellt.Bei Beginn einer Beschäftigung (auch einer Ausbildung) ist der Ausweis dem Arbeitgeber, oder Ausbilder vorzulegen. In bestimmten Beschäftigungsbereichen ist der Ausweis ständig mitzuführen.

"Studien- und Berufswahl"

Ein von der Bund-Länder-Kommision und der >Bundesagentur für Arbeit herausgegebenes Taschenbuch, das in Kurzform über Berufe informiert, die eine Studienberechtigung voraussetzen. Aufgeführt sind Studiengänge an Fachhochschulen und Hochschulen, sowie die Standorte mit Postanschrift der jeweiligen Fachhochschulen und Hochschulen. Die Verteilung des Taschenbuches erfolgt unter Federführung der Schulbehörden über die Schulen. Besondere Zielgruppe sind Schüler und Schülerinnen in den Klassen 11 und 12 an Gymnasien,Gesamtschulen und Fachoberschulen. Einzelexemplare bei der >Berufsberatung und im >BIZ.

Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zur Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen . (Beispiel : Festlegung von Lohngruppen; Lohnhöhe, Arbeitszeiten, Urlaub) Ein Tarifvertrag kann nur von tariffähigen Parteien geschlossen werden. Tariffähig sind auf Arbeitnehmerseite nur die Gewerkschaften, auf Arbeitgeberseite einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgebervereinigungen. Von den im Tarifvertrag ausgehandelten Vereinbarungen sind zunächst nur die tarifgebundenen Mitglieder der Vertragsparteien betroffen.Nur wenn ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird, sind auch die nicht organisierten Arbeitnehmer und Arbeitgeber des jeweiligen Tarifgebietes davon erfasst.

Tarifvertragsgesetz

 

Tätigkeitsbereiche

Die Bundesagentur für Arbeit benutzt für ihre berufskundlichen Schriften die Zusammenfassung von Berufen nach verwandten Tätigkeiten als Ordnungssystem. Diese Berufssystematik nach Tätigkeitsbereichen soll Berufswählern die Orientierung und die Entwicklung beruflicher Alternativen erleichtern. Die Bundesanstalt unterscheidet nach folgenden Tätigkeitsbereichen:

1. Material verarbeiten 2. Zusammenbauen, montieren 3. Gestalten 4. Bedienen und Überwachen von Maschinen und Anlagen 5. Bebauen und züchten 6. Untersuchen und messen7. Zeichnen und reproduzieren 8. Bedienen und beraten 9. Wirtschaften 1o.Verwalten 11.Sichern, in Ordnung halten 12.Versorgen und betreuen

Teilzeitarbeit

Als Teilzeitarbeit bezeichnet man die von der regelmäßigen Arbeitszeit der sogenannten Vollzeitarbeitnehmer abweichenden Arbeitszeitregelung. Teilzeitarbeit kann in Form verkürzter Tagesarbeitszeit oder Wochenarbeitszeit geregelt sein; auch andere Varianten sind denkbar.

Überbetriebliche Berufsausbildung

1.Ausbildungsabschnitte, die der Ausbildungsrahmenplan vorschreibt, die aber im Ausbildungsbetrieb nicht vermittelt werden können, werden in Blockform in besonders ausgestatteten Bildungseinrichtungen absolviert. (oft bei Kammern und/oder Innungen) Derartige Ausbildungsabschnitte sind vom Ausbildungsbetrieb zu finanzieren.

2.Ergänzung zum dualen Ausbildungssystem; meist durch besondere staatliche Förderprogramme finanzierte Ausbildung in anerkannten Ausbildungs berufen. Ergänzung zum dualen Ausbildungssystem, oder in den neuen Bundesländern aufgrund eines Mangels an betrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten; die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung erfolgt bei geeigneten Bildungsträgern. (Besser: außerbetriebliche Berufsausbildung )

Umschulung

Umschulung ist eine neue Ausbildung in einem anderen, als dem bisher erlernten oder ausgeübten Beruf. Umschulungen müssen laut § 62 Berufsbildungsgesetz den "besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechen". Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Umschulung finanziell gefördert werden. Rechtsgrundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch Beratung und Förderung erfolgen durch die Arbeitsagenturen

Unfallversicherung

Alle Unternehmen sind Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen sind die Berufsgenossenschaften. Die gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig, wenn es sich um Arbeits- oder Wegeunfälle von Beschäftigten, oder um Berufskrankheiten handelt. Sie erbringen Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit, zur Rehabilitation und zur finanziellen Lebenssicherung (Renten). Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden von den Unternehmen allein aufgebracht. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Grad der Unfallgefahren im Unternehmen. So wird für die Unternehmen ein Anreiz geschaffen, durch Unfallverhütungsmaßnahmen die Unfallrisiken zu minimieren, und dadurch die Beiträge gering zu halten.

Verbundausbildung

Mehrere Unternehmen betreiben gemeinsam betriebliche Berufsausbildung. Der Grundgedanke dabei ist, dass Betriebe, die bisher aus den verschiedensten Gründen keine Berufsausbildung durchführen, sich mit anderen Betrieben zusammenschließen, und gemeinsam Auszubildende ausbilden. In der Praxis sind verschiedene Modelle realisiert. Die Finanzierung der Ausbildung im Verbundsystem wird durch die beteiligten Firmen sichergestellt.

Volontär

Frühere Bezeichnung für jemanden, der unentgeltlich, oder für ein geringes Taschengeld eine zeitlich befristete Ausbildungsphase durchläuft.

Volontariat

Häufig im kaufmännischen Bereich benutzte Bezeichnung für eine meist unentgeltlich abgeleistete Ausbildungszeit; heute ist die Bezeichnung Praktikum dafür geläufiger.

Vorbereitungsdienst

Als Vorbereitungsdienst wird die Ausbildungszeit bezeichnet, die im Rahmen eines Beamtenausbildungsganges absolviert wird. Der Vorbereitungsdienst dauert in Laufbahnen des mittleren Dienstes mindestens ein Jahr, höchstens 2 Jahre; in Laufbahnen des gehobenen Dienstes dauert der Vorbereitungsdienst 3 Jahre, und wird als Studiengang an einer Fachhochschule durchgeführt. Für den höheren Dienst dauert der Vorbereitungsdienst in der Regel 2 Jahre. Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des höheren Dienstes ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium.

Vorstellungsgespräch

Das Vorstellungsgespräch ist Bestandteil des Bewerbungsverfahrens. In der Regel ergeht die Einladung zum Vorstellungsgespräch nachdem das Bewerbungsschreiben und gegebenenfalls ein Test erfolgreich waren, und der potentielle Ausbilder nun ein Interesse daran hat, den/die BewerbeInr näher kennenzulernen. Wer also zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, hat die ersten Hürden bereits genommen. Das Vorstellungsgespräch bietet beiden Partnern Gelegenheit, mehr voneinander zu erfahren. Eine gezielte Vorbereitung des Bewerbers auf ein Vorstellungsgespräch ist möglich und auch notwendig. Insbesondere werden ausreichende Auskünfte erwartet über die Beweggründe für gerade diesen Ausbildungsberuf und zum ausgewählten Betrieb. Diesbezügliche Kenntnisse sind also unerlässlich. Oft werden Fragen zur Lebensplanung gestellt. Aber auch für den Bewerber ist die Gelegenheit günstig, etwas über die Ausbildung in dem Betrieb zu erfahren, und insbesondere Fragen zur innerbetrieblichen Schulung, zu Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung zu stellen. Die Gelegenheit ist auch günstig, um eine Betriebsbesichtigung zu machen, und die Ausbildungsstätten kennenzulernen.

Weiterbeschäftigung

Mit Ablauf der Ausbildungszeit endet in der Regel das Ausbildungsverhältnis. "Wird der Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet." (§ 24 Berufsbildungsgesetz) Sofern bindende Tarifverträge keine Weiterbeschäftigungsklauseln enthalten, ist das Vertragsverhältnis nach Ablauf der Ausbildungszeit beendet.

Wiederholungsprüfung

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so kann er die Prüfung zweimal wiederholen. (§ 37 Berufsbildungsgesetz; BBiG) Die Ausbildungszeit verlängert sich bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr. (§ 21 BBiG)

Wohnheime

Wohnheime bieten jungen Leuten in betrieblicher oder überbetrieblicher Berufsausbildung Unterkunft, und oft auch Verpflegung an. Bei dem angespannten Wohnungsmarkt in Deutschland ist bei Aufnahme einer Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes der Eltern die Unterbringung in einem Wohnheim oft die einzige Möglichkeit der Unterkunft.

Z-Prüfung

Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung. Auch Berufstätigen ohne Abitur steht der Weg zum Hochschulstudium offen. Über eine abzulegende Prüfung kann die Studierfähigkeit nachgewiesen, und ein Studium möglich werden. In der Regel bieten die örtlichen Volkshochschulen Kurse zur Vorbereitung auf die Z-Prüfung an. Über die Volkshochschulen können auch Informationen über die aktuellen Zugangsvoraussetzungen für die Zulassung zur Z-Prüfung, oder auch Begabtenprüfung genannt, eingeholt werden.Es gibt in den Bundesländern zum Teil abweichende Regelungen und unterschiedliche Bezeichnungen.

Zeugnis

Auszubildende erhalten verschiedene Arten von Zeugnissen: -das Berufsschulzeugnis, -das Zeugnis der jeweils zuständigen Stelle über das Bestehen der Abschlussprüfung -das Zeugnis des Ausbildenden in einfacher oder qualifizierter Ausfertigung nach § 16 des Berufsbildungsgesetzes

Zivildienst ( Mit Aussetzung der Wehrpflicht, ist auch der Zivildienst ausgesetzt !)

Wer den Kriegsdienst verweigern, und von seinem Grundrecht nach Artikel 4 des Grundgesetzes gebrauch machen möchte, muss statt dessen Zivildienst leisten. Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist beim Bundesamt für den Zivildienst zu beantragen. Der Antrag ist frühestens 6 Monate vor Vollendung des 18.Lebensjahres beim Bundesamt für den Zivildienst, Sibille-Hartmann Str. 2-8 ; 50969 Köln einzureichen. Dorthin können auch Anfragen zum Zivildienst gerichtet werden.

Zuständige Stelle

Die "zuständige Stelle" hat nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Berufsausbildung zu sorgen. Sie entscheidet ggf. über eine vom Auszubildenden beantragte Verkürzung der Ausbildungszeit, über die Zulassung des Prüflings zur Prüfung und über die Eignung des Ausbildungsbetriebes. Hier werden die Ausbildungsverträge in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Die "zuständige Stelle" bestellt auch die Ausbildungsberater. Auch die Berufsbildungsausschüsse sind dort angesiedelt. Welche Institution die jeweils "zuständige Stelle" ist, regelt das Berufsbildungsgesetz in §§ 71 ff. Meist sind es die Kammern, wie die Industrie-und Handelskammer, Handwerkskammer ect. Das Bundesinstitut für Berufsbildung führt ein "Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe" mit einem "Verzeichnis der zuständigen Stellen".

ZVS

Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS), Sonnenstr. 171 in 44128 Dortmund, vergibt an Bewerber für Studiengänge an Hochschulen und Fachhochschulen in sogenannten "Allgemeinen Auswahlver- fahren", "Besonderen Auswahlverfahren" und im "Verteilungsverfahren“ Studienplätze. Es handelt sich in der Regel um solche Studiengänge, in denen aufgrund eines Bewerberüberhanges Studienbeschränkungen bestehen. Aktuelle Einzelheiten müssen dem "zvs - info" entnommen werden, das vor Beginn des jeweiligen Sommer- und Wintersemesters neu erscheint.Es ist direkt über die ZVS oder die Arbeitsagenturen, die Gymnasien und Hochschulen erhältlich.

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung ist laut Berufsbildungsgesetz (§ 48 BBIG) eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll eine Zwischenbilanz über den Ausbildungsstand darstellen, und gegebenenfalls Korrekturen im Hinblick auf das Erreichen des Ausbildungszieles ermöglichen.

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